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AIA - Ihr Versicherungsspezialist - von Architekten für Architekten und Ingenieure: AIA
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AIA AG - die Berufshaftpflicht für den Architekt, Ingenieur, Bauträger und sonstige Baubeteiligte.
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Mit dieser langjährigen Erfahrung beraten wir Sie kompetent und sind als Spezialist dieser Berufsgruppe bekannt.Wir beraten und betreuen Sie in Versicherungsfragen rund um die Berufs­haftpflicht­versicherung und allen Versicherungs­bereichen, ob beruflich oder privat. Wird es mal ernst, helfen wir mit unserer Expertise. Mehr erfahren Berufs­haftpflicht­versicherung Sie wollen Ihre berufliche Tätigkeit richtig absichern? Unsere Berufshaftpflicht-Jahresversicherung bietet die optimale Lösung. Sie umfasst u.a. die unbegrenzte Nachhaftung – unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe.Jetzt informieren Privat­haftpflicht­versicherung Schützen Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken! Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden. Setzen Sie auf Sicherheit – von Anfang an.Jetzt informieren Multi-Risk­Versicherung Eine einzigartige Versicherungslösung: Unsere Multi-Risk-Versicherung sichert alle Baubeteiligten in nur einem Vertrag ab – auch den Bauherren. So vermeiden Sie Absicherungslücken ebenso wie unnötige Dopplungen. Erfahren Sie mehr über ein besonderes Potenzial.Jetzt informieren Berufs­haftpflicht­versicherung Sie wollen Ihre berufliche Tätigkeit richtig absichern? Unsere Berufshaftpflicht-Jahresversicherung bietet die optimale Lösung. Sie umfasst u.a. die unbegrenzte Nachhaftung – unabhängig von der endgültigen Berufsaufgabe.Jetzt informieren Privat­haftpflicht­versicherung Schützen Sie sich und Ihre Familie vor finanziellen Risiken! Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen für Sachschäden, aber auch Vermögensverluste und Personenschäden. Setzen Sie auf Sicherheit – von Anfang an.Jetzt informieren Multi-Risk­Versicherung Eine einzigartige Versicherungslösung: Unsere Multi-Risk-Versicherung sichert alle Baubeteiligten in nur einem Vertrag ab – auch den Bauherren. So vermeiden Sie Absicherungslücken ebenso wie unnötige Dopplungen. Erfahren Sie mehr über ein besonderes Potenzial.Jetzt informieren © EnvatoErstinformationLernen Sie uns und unsere Leistungen kennenDie AIA AG ist mit Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) Düsseldorf als Versicherungsmakler in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitzung in Düsseldorf tätig.Mehr erfahren Versicherungs­produkte Konzipiert mit langjähriger Branchenkenntnis – von Architekten für Architekten und Ingenieure. Lernen Sie die große Bandbreite unserer Lösungen kennen, mit denen Sie sich effektiv und wirtschaftlich absichern können.Zu Produkten Online-Rechner Berufshaft­pflicht Mit unserem Beitragsrechner haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich einen Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung ausrechnen zu lassen. Sie können anschließend wahlweise gerne ein unverbindliches Angebot anfordern oder auch direkt einen Vertrag abschließen.Online berechnen Schaden melden Unser Schadenmeldungsservice ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert einen Schadenfall zu melden. Unser Team kümmert sich um eine schnelle Bearbeitung und steht Ihnen bei allen weiteren Schritten unterstützend zur Seite, damit Sie schnell wieder sorgenfrei zu Ihrer Arbeit zurückkehren können.Schaden melden Versicherungs­produkte Konzipiert mit langjähriger Branchenkenntnis – von Architekten für Architekten und Ingenieure. Lernen Sie die große Bandbreite unserer Lösungen kennen, mit denen Sie sich effektiv und wirtschaftlich absichern können.Zu Produkten Online-Rechner Berufshaft­pflicht Mit unserem Beitragsrechner haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich einen Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung ausrechnen zu lassen. Sie können anschließend wahlweise gerne ein unverbindliches Angebot anfordern oder auch direkt einen Vertrag abschließen.Online berechnen Schaden melden Unser Schadenmeldungsservice ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert einen Schadenfall zu melden. Unser Team kümmert sich um eine schnelle Bearbeitung und steht Ihnen bei allen weiteren Schritten unterstützend zur Seite, damit Sie schnell wieder sorgenfrei zu Ihrer Arbeit zurückkehren können.Schaden melden News März 2025 Arbeitsrecht - Ex-Mitarbeiter verlangt Dokumente. Was darf er? Wer als Ex-Mitarbeiter eines Planungsbüros von seinem Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung sowie Kopien von Planungsunterlagen erhalten… Weiterlesen März 2025 Honorarrecht - Nicht genehmigungsfähige Planung? Kein Honorar für Umplanung!Wer als Architekt eine nicht genehmigungsfähige Planung erstellt, hat seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt. So kann er auch für die… Weiterlesen März 2025 Honorarrecht - Bauherr kündigt Planervertrag: Wie ist abzurechnen? Überstundenausgleich sind keine PersonalkostenKündigt ein Auftraggeber seinem Architekten ein mit einem Pauschalhonorar vereinbartes Projekt, kann dieser Vergütung für die nicht erbrachten… Weiterlesen März 2025 Arbeitsrecht - Ex-Mitarbeiter verlangt Dokumente. Was darf er? Wer als Ex-Mitarbeiter eines Planungsbüros von seinem Arbeitgeber eine tätigkeitsbezogene Bescheinigung sowie Kopien von Planungsunterlagen erhalten… Weiterlesen März 2025 Honorarrecht - Nicht genehmigungsfähige Planung? 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E-Mail * Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Ich bin damit einverstanden, dass die AIA AG, Kaistr. 13, 40221 Düsseldorf, meine angegebenen Kontaktdaten (Anrede, Name, Post- und E-Mail-Adresse) verarbeitet und nutzt, damit sie mich künftig schriftlich und per E-Mail, Telefon oder Telefax informieren kann (Werbung). * Das ist ein Pflichtfeld. Wenn ich künftig die Angebote nicht mehr erhalten möchte, kann ich am Ende der Newsletter E-Mail oder bei der AIA AG unter werbewiderruf@aia.de der Verwendung meiner Daten für Werbezwecke widersprechen. 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