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AHV-Ausgleichskasse Metzger - Willkommen bei der AHV-Kasse Metzger
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AHV- und Pensionskasse Metzger: Ihr Partner für die Vorsorge im Alter, bei Invalidität und für Familienzulagen. Caisse AVS et Caisse de Pensions des Bouchers. Votre partenaire pour la prévoyance vieillesse, en cas d'invalidité et pour les allocations familiales Cassa AVS e Cassa Pensione di Macellai. Il vostro partner per la previdenza nella vecchiaia, in caso d'invalidità e per gli assegni familiari
AHV-Ausgleichskasse Metzger - Willkommen bei der AHV-Kasse Metzger DEFRIT AHV-KasseAHV-Kasse MetzgerAHV - BeiträgeIndividuelles KontoEintritte und Austritte AHVInternationalesVollzugskostenbeitragBeiträge auf TaggeldernAHV - LeistungenPensionierungHilfsmittel der AHVHilflosenentschädigung der AHVKinderrente der AHVAHV 21Scheidung, SplittingTodesfallIV - InvalidenversicherungEO - ErwerbsersatzEE - ElternentschädigungMutterschaftsentschädigungVerlängerte MutterschaftsentschädigungMSV GenfVaterschaftsentschädigungBetreuungsentschädigungAdoptionsurlaubEL - ErgänzungsleistungenÜberbrückungsleistungenPensionskassePensionskasse MetzgerEintritt in die PKAustritt aus der PKEntlassung ab Alter 58Lohnmeldung PensionskassePK-BeiträgeObligatorische VorsorgeFlex-PläneWeitergehende VorsorgeSelbständigerwerbendeLeistungenGesundheitsmanagement (BGM)VorsorgethemenHeiratLebenspartnerschaftScheidungWohneigentumEinkaufPensionierungReglementeFamilienausgleichskasseFamilienausgleichskasseFamilienzulagen anmeldenDelegationen einrichtenNeuerungen per 1.8.2020Formulare & MerkblätterÜber unsÜber unsÜber die AHV-KasseÜber die PensionskasseOrganeGeschäftsleitungKundendienstJobs & KarriereZahlungsmöglichkeitenKontaktStandort, AnreiseKontaktnummernconnectFAQs connect DEFRIT Versicherungsangebot AHV-Kasse Metzger AHV-Beiträge AHV-Leistungen IV - Invalidenversicherung EO - Erwerbsersatz MSE VSE - Elternentschädigung EL - Ergänzungsleistungen Pensionskasse Metzger Obligatorische Vorsorge Weitergehende Vorsorge Vorsorge für Selbständigerwerbende Gesundheitsmanagement BGM Beratung Reglemente Familienausgleichskasse FZ - Familienzulagen   CONNECT Arbeitgebende AHV-Kasse Metzger An-/Abmeldung Mitarbeitende Lohnmeldung AHV AHV-Beiträge Internationales Vaterschaft melden Mutterschaft melden Pensionskasse Metzger Neue Arbeitnehmende anmelden PK-Beitrag rechnen Jährliche Lohnmeldung Beitragsbefreiung bei Krankheit/Unfall Austritt eines Mitarbeitenden melden Vorsorgeberatung Familienausgleichskasse Familienzulagen anmelden Delegationen einrichten   CONNECT - Registration   Versicherte AHV-Kasse Metzger IK-Auszug bestellen Militär, Zivildienst leisten Vaterschaft melden Scheidung, Splitting Pensionierung Todesfall Pensionskasse Metzger Übertrag PK-Geld Einkauf Erwerb Wohneigentum Lebenspartnerschaft Pensionierung Leistungen der PK Familienausgleichskasse FZ - Anmeldung FZ - Änderungen melden Adressänderung melden Formulare AHV-Kasse Metzger Formulare & Merkblätter Rechnungswesen Vereinbarungen LSV, Debit Direct Pensionskasse Metzger Formulare & Merkblätter Familienausgleichskasse Formulare & Merkblätter Über uns Über uns AHV-Kasse Metzger Pensionskasse Metzger Organe Geschäftsleitung Kundendienst Zahlungsmöglichkeiten Kontakt Kontaktformular Kontaktnummern Standort Jobs & Karriere Über CONNECT ELM-Profil FAQs connect Willkommen bei der AHV-Kasse Metzger Die AHV-Kasse Metzger ist ein Dienstleistungszentrum für die Mitglieder des Schweizer Fleisch-Fachverbands. Sie führt bei den angeschlossenen Betrieben die AHV, die berufliche Vorsorge und in vielen Kantonen die Familienzulagen durch. Aktuell Neuerungen Sozialversicherungen 2026 Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert über neue Bestimmungen zum beitragspflichtigen Lohn und zu Leistungen von Arbeitgebenden. Die Anpassungen betreffen asymmetrische Dividenden, Vergünstigungen Dritter, Zuschüsse bei Krankheit oder Unfall sowie Naturalgeschenke und die Übernahme von Ausbildungskosten.  Weitere Informationen Personal-Eckpunkte 2026 Auf einen Blick:  Personal-Eckpunkte 2026 für Arbeitgebende Personal-Eckpunkte 2025 für Arbeitgebende CO₂-Abgabe CO₂-Abgabe: Rückverteilung 2025 erfolgt erst im Jahr 2026  Die Rückverteilung der CO₂-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 wird ausnahmsweise nicht wie üblich im September 2025 erfolgen, sondern zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Herbst 2026. Hintergrund sind gesetzliche Anpassungen im CO₂-Gesetz. Die Grundlage für die Rückverteilung der Jahre 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.  Weitere Informationen    EO-Digitalisierung Digitalisierung der EO-Anmeldungen bis Ende 2026  Bis Ende 2026 wird die Anmeldung für Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vollständig digitalisiert. Die Umstellung erfolgt schrittweise und startet zu Beginn des Jahres 2026 mit der Dienstart Jugend und Sport. Dienstleistende in Armee, Zivildienst, Zivilschutz sowie «Jugend und Sport» melden sich künftig direkt über ein zentrales EO-Portal, welches von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) betrieben wird.  Weitere Informationen 13. AHV-Altersrente: Was Sie wissen müssen Am 3. März 2024 hat die Schweizerische Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. Altersrente angenommen.  Die Umsetzung tritt im Jahr 2026 in Kraft.  Zum Beitrag Jahreskurzbericht 2024 AHV- und Pensionskasse Erfahren Sie, was Ihre AHV- und Pensionskasse im letzten Jahr bewegt hat.  Jahreskurzbericht 2024  Betreibung auf Konkurs Änderung ab 01.01.2025: Betreibung auf Konkurs Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft. Dazu gehört, dass im Handelsregister eingetragene Unternehmen für öffentlich-rechtliche Forderungen nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben werden müssen. Dies betrifft auch die Sozialversicherungsbeiträge. Mehr Informationen und das Merkblatt mit den Details finden Sie hier. Erwerbsersatz während der RS Angehende Rekrutinnen und Rekruten finden auf der Website des BSV weitere Informationen über den Anspruch und die Höhe der Entschädigung sowie über die Anmeldung und Auszahlung während der Rekrutenschule. EO für Rekrutinnen und Rekruten (admin.ch) News Pensionskasse Metzger Verzinsung 2025: 4 % auf allen Altersguthaben Die positive Entwicklung an den Finanzmärkten sowie die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Metzger ermöglicht uns für das Jahr 2025 eine Zusatzverzinsung von 2.75% gutzuschreiben. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie das überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2025 mit 4.00% verzinst. Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2026 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2026 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2026 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2026 festgelegt. Kurzbericht und Kennzahlen 2023 Lassen Sie uns das Positive feiern: Das Geschäftsjahr 2023 konnte die Pensionskasse Metzger mit hoher Zufriedenheit abschliessen. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, denn weiterhin prägten geopolitische Spannungen, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten sowie wirtschaftliche Veränderungen die Weltlage. Auch die wieder entfachte Inflation führte in vielen Ländern zu Anspannungen, insbesondere auf den Immobilienmärkten. Kurzbericht 2023 Kennzahlen 2023   Neu: Betriebliches Gesundheitsmanagement für Mitglieder der Pensionskasse Die Pensionskasse Metzger unterstützt ab sofort alle Mitgliederbetriebe in ihren Bemühungen, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und bei längeren Arbeitsunterbrüchen die rasche Wiedereingliederung zu gewährleisten. Erfahren Sie mehr zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement Geschäftsbericht 2024 Das Jahr 2024 hat erneut gezeigt, wie vielfältig und anspruchsvoll die Anforderungen an eine zeitgemässe Vorsorge sind. Unsere Lebenswege und Arbeitsrealitäten sind so unterschiedlich wie nie zuvor – sei es durch flexible Arbeitsmodelle, neue familiäre Konstellationen oder individuelle Lebensentwürfe. Diese Vielfalt stellt auch die Pensionskasse Metzger vor die spannende Aufgabe, Stabilität zu gewährleisten und gleichzeitig unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Geschäftsbericht 2024 Kennzahlen 2024 VERZINSUNG 2024: 3.75% AUF ALLEN ALTERSGUTHABEN Die positive Entwicklung an den Finanzmärkten sowie die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Metzger ermöglicht uns für das Jahr 2024 eine Zusatzverzinsung von 2.50% gutzuschreiben. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie das überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2024 mit 3.75% verzinst. Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2025 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2025 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2025 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2025 festgelegt. VERZINSUNG 2023: 2.50% AUF ALLEN ALTERSGUTHABEN Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse Metzger ermöglicht uns für das Jahr 2023 eine Zusatzverzinsung von 1.50% gutzuschreiben. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das obligatorische sowie überobligatorische Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 2.50% verzinst. Die provisorische Verzinsung der obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben für das Jahr 2024 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2024 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2024 wird durch die Versicherungskommission im 4. Quartal 2024 festgelegt. connect Login Registrieren Dienstleister von Schweizer Fleisch-Fachverband SFF Metzgerei Personal-Verband MPV Kontakt Wir sind gerne für Sie da.KontaktnummernKontaktformular Verbandliche AHV-Kasse? Darum! Auch Ihre Zukunft gehört in sichere Hände. Darum lohnt es sich, bei der AHV- und Pensionskasse Metzger abzurechnen. Mehr erfahren AHV-Kasse Metzger Wyttenbachstrasse 24 Postfach 3000 Bern 22 Tel: 031 340 60 60 Mail: info(at)ak34.ch Kontakt / Standort   Öffnungszeiten Montag bis Freitag  8.00 - 12.00 / 14.00 - 16.30 AHV-Kasse Eintritte und Austritte AHV AHV-Ausweis und IK AHV-Beiträge Pensionierung Todesfall Splitting IV - Invalidenversicherung EO - Erwerbsersatz Corona Erwerbsersatz Mutterschaftsentschädigung Vaterschaftsentschädigung Betreuungsentschädigung EL - Ergänzungsleistungen Pensionskasse Eintritt in die PK Austritt aus der PK Lohnmeldung PK PK-Beiträge Obligatorische Vorsorge Weitergehende Vorsorge Selbständigerwerbende Leistungen Betriebliches Gesundheitsmanagement Vorsorgethemen Reglemente Familienausgleichkasse Familienzulagen anmelden   Formulare & Merkblätter Kontaktformular   Über uns AHV-Kasse Pensionskasse Organe Geschäftsleitung Jobs & Karriere Kundendienst Kontaktnummern connect ELM-Profil Zahlungsmöglichkeiten Impressum Datenschutzerklärung
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