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Schön, dass Sie da sind - Ihre Stadtwerke Neu-Isenburg
Die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH versorgt Sie mit Strom, Erdgas und Trinkwasser und betreibt den Stadtbus, die Versorgungsnetze und das Waldschwimmbad in Neu-Isenburg.
Schön, dass Sie da sind - Ihre Stadtwerke Neu-Isenburg Zur Navigation springen (Press Enter) Zum Inhalt springen (Press Enter) Leichte Sprache Waldschwimmbad Kundenportal Suche Men? Sch?n, dass Sie da sind Strom zurück Strom isySTROM_öko isySTROM_privat isySTROM_maxi isySTROM_basis (Grundversorgung) isySTROM_bau isySTROM_Gewerbe isySTROM_Mieter isySTROM_regio isySTROM_flex Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom Netzbetrieb Allgemeine Informationen Erdgas zurück Erdgas isyERDGAS_privat isyERDGAS_basis (Grundversorgung) isyERDGAS_Gewerbe Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Erdgas Netzbetrieb Allgemeine Informationen Gassparrechner Wasser zurück Wasser PURaqua Standrohrverleihung Allgemeine Informationen Trinkwasser-Ampel Wasserspartipps Geschäftskunden zurück Geschäftskunden Ihre Energielösung Strom Erdgas Wärme Photovoltaik Elektromobilität Ansprechpartner Wärmeenergie E-Mobilität zurück E-Mobilität Öffentliche Ladestationen isySTROM_mobil Ladekarte Bestellung Ladekarte isy STROM_mobil Wallboxen für Zuhause E-Mobilität für Gewerbe E-Mobilitäts-Check THG-Quote FAQs - Häufig gestellte Fragen Service zurück Service Terminreservierung Kundenportal Online-Formulare Downloadcenter Kundenkarte isyTreue Energieberatung Photovoltaik Erklärfilme Netzanschluss Service Informationen ÖPNV zurück ÖPNV Stadtbuslinien Hopper Regionalverkehr Liniennetzplan Aktuelle Meldungen Über uns zurück Über uns Ihre Stadtwerke Regionales Engagement Karriere Daten & Fakten Stadtwerke-Journal Presse Links Soziale Medien Störung Das rechnet sich! Strom vom eigenen Dach oder Balkon Jetzt informieren linkedIn facebook instagram Wie kann ich Ihnen weiterhelfen? Andere Kunden suchten nach: Kundenkarte isyTreue Ausbildung Kundenportal Photovoltaik Wallbox Karriere linkedIn facebook instagram < > Kundenkarte isyTreue Jetzt 20 % Rabatt auf den Einzeleintritt in Hallen- und Freibad sichern E-Mobilität in Neu-Isenburg  Wir bringen die Zukunft nach Hause. isyWÄRME-Check Ihr Weg zu einem energieeffizienten Heizungskonzept. PURaqua Seit 125 Jahren reinstes Wasser aus den Tiefen des Isenburger Waldes. Termin buchen Kontakt Startseite Jetzt den passenden Tarif finden! Startseite Wie kann ich Ihnen weiterhelfen? Andere Kunden suchten nach Kundenkarte isyTreue E-Mobilität Photovoltaik Kundenmagazin Karriere Trinkwasser-Ampel Startseite Tarifrechner Unser Wärme-Check – Ihr energieeffizientes Heizkonzept Sie sind Besitzer eines Einfamilienhauses und planen die Anschaffung einer neuen Heizung? Dann empfehlen wir unseren Wärme-Check! Jetzt informieren Kundenkarte isyTreue Treue Energiekundinnen und Energiekunden aufgepasst: Mit der isyTreue Kundenkarte sparen Sie 20 % auf den Einzeleintritt in Hallen- und Freibad. Jetzt registrieren & Vorteile sichern! Aktuelles < Warnung vor Betrugsversuchen an Haustüren und am Telefon Stromausfall in Neu-Isenburg am 12. Januar 2026 Sauna-Event „Happy New Year!“ im WaldSchwimmbad Jahresabschlussschwitzen im WaldSchwimmbad am 30.12.2025 Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 75 Jahre im Verband kommunaler Unternehmen > < Warnung vor Betrugsversuchen an Haustüren und am Telefon Es treten wieder vermehrt Betrugsfälle im Stadtgebiet auf. Mehr lesen Stromausfall in Neu-Isenburg am 12. Januar 2026 Ursache des Ausfalls war ein Kabelfehler im Umspannwerk Dreieich-Spendlingen.  Mehr lesen Sauna-Event „Happy New Year!“ im WaldSchwimmbad Mit einem Sauna-Abend entspannt ins neue Jahr starten.  Mehr lesen Jahresabschlussschwitzen im WaldSchwimmbad am 30.12.2025 Ein stimmungsvolles Sauna-Event für einen entspannten Jahresausklang.  Mehr lesen Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 Bei den Neu-Isenburger Stadtbuslinien gibt es in diesem Jahr keine Änderungen. Mehr lesen 75 Jahre im Verband kommunaler Unternehmen Der VKU zeichnet die Stadtwerke Neu-Isenburg für ihre langjährige Mitgliedschaft aus. Mehr lesen > Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemein Strom und Gas Trinkwasser Warum erfolgt die Umstellung auf Einzelkonten ab 01.01.2025? Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden mehr Transparenz schaffen. Durch die neuen Einzelkonten können Sie ihre Rechnungen und Verträge nun noch besser zuordnen. Darüber hinaus können wir neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Sie übersichtlicher umsetzen und Sie einfacher und gezielter über Neuerungen informieren. So gab es etwa in der Energiekrise unterschiedliche Preisbremsen für einzelne Sparten sowie unterschiedliche Umsatzsteuersätze. Indem Sie nun getrennte Rechnungen für die Sparten erhalten, haben Sie einen schnelleren aktuellen Überblick über alle Leistungen. Das macht die Abrechnung für Sie komfortabler.  Muss ich nun neue Verträge abschließen? Nein, Sie müssen hier nicht tätig werden. Wir übernehmen alle Vertragsbestandteile des bisherigen Vertragskontos in den neuen Einzelkonten ohne jede Änderung.  Ist ein neues SEPA-Lastschriftenmandat erforderlich? Die SEPA-Lastschriftmandate Ihres aktuellen Kontos gelten für die neuen Konten weiter – wenn Sie dem widersprechen wollen, melden Sie sich gerne bei uns unter der Rufnummer 06102 246-199 oder per Mail unter kundenmanagement@swni.de. Wie richte ich die neuen Daueraufträge ein? Wenn Sie Ihre Rechnung bisher per Dauerauftrag bezahlt haben, ist eine Änderung in separate Dauer-aufträge erforderlich. Denn zukünftig erhalten Sie die Rechnungen für jede Sparte getrennt. Bitten richten Sie die neuen Daueraufträge zum 28. Februar 2025 ein. Beziehen Sie sich dabei auf die neuen Vertragskontonummern und die neuen Abschlagsbeträge. Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne dabei.  Welche Folgen hat die Umstellung für die Jahresabrechnung? Die Jahresabrechnung für 2024 erhalten Sie Ende des Jahres noch für das bisherige Vertragskonto in Form einer Schlussrechnung. Ab 1. Januar 2025 gelten dann die neuen separaten Einzelvertragskonten.  Wann erhalte ich Informationen über die Abschlagszahlungen für 2025? Die Informationen über die Abschlagszahlungen für 2025 werden wir Ihnen Anfang des neuen Jahres zusenden – übersichtlich für Ihre neuen separaten Vertragskonten. Muss ich bei einem Anbieterwechsel meinen alten Vertrag selbst kündigen? Bei einem Anbieterwechsel zu den Stadtwerken Neu-Isenburg müssen Sie in der Regel Ihren alten Vertrag nicht selbst kündigen. Wir übernehmen diesen Schritt gerne für Sie, um den Wechsel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass es je nach Vertragsbedingungen Ihres aktuellen Anbieters individuelle Regelungen geben kann. Wie schnell erfolgt eine Belieferung durch die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH? Die Geschwindigkeit der Belieferung mit Energieprodukten durch die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem gewählten Produkt und dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. In der Regel können Sie jedoch mit folgendem Ablauf rechnen: Anmeldung: Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden und das Anmeldeformular ausgefüllt haben, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Auftrags. Bestätigung: Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit allen relevanten Details zu Ihrem Vertrag sowie dem voraussichtlichen Lieferbeginn. Lieferstart: Der tatsächliche Beginn Ihrer Belieferung ist oft an den Wechselprozess von Ihrem bisherigen Anbieter gebunden. Dieser Prozess nimmt in der Regel zwischen 3 bis 6 Wochen in Anspruch. Wir koordinieren diesen Wechsel für Sie, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen. Sonderfälle: Sollten Sie einen Sofortanschluss benötigen, etwa weil Sie neu bauen oder in eine noch nicht versorgte Immobilie einziehen, kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen prüfen, wie wir eine schnellstmögliche Versorgung realisieren können. Bitte beachten Sie, dass es in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen kann, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Wir setzen uns jedoch stets dafür ein, Ihnen einen reibungslosen und zügigen Start Ihrer Energieversorgung zu ermöglichen. Ich möchte gerne zu den Stadtwerken Neu-Isenburg wechseln - was muss ich tun? Wir freuen uns über Ihr Interesse, Kund:in bei den Stadtwerken Neu-Isenburg zu werden. Der Wechselprozess ist einfach und unkompliziert. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten: Tarif auswählen: Besuchen Sie unsere Webseite und informieren Sie sich über unsere Tarife für Strom und Gas. Wählen Sie den Tarif aus, der am besten zu Ihrem Verbrauch und Ihren Bedürfnissen passt. Unser Tarifrechner hilft ihnen dabei. Anmeldeformular ausfüllen: Füllen Sie das Online-Anmeldeformular mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer aktuellen Anschrift sowie Angaben zu Ihrem bisherigen Energieversorger und Ihrem jährlichen Energieverbrauch aus. Vertragsabschluss: Nachdem Sie das Anmeldeformular abgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen für den Wechsel. Kündigung des alten Vertrags: In den meisten Fällen übernehmen wir für Sie die Kündigung Ihres alten Energieversorgungsvertrages. Sollte dies nicht möglich sein, informieren wir Sie rechtzeitig und unterstützen Sie bei der Kündigung. Zählerstand mitteilen: Zum Zeitpunkt des Wechsels bitten wir Sie um Mitteilung des aktuellen Zählerstands, damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann. Lieferbeginn: Wir kümmern uns um alle weiteren Schritte und sorgen dafür, dass Ihre Energieversorgung nahtlos von Ihrem alten Anbieter auf die Stadtwerke Neu-Isenburg übergeht. Den genauen Starttermin Ihrer Belieferung teilen wir Ihnen mit. Ich ziehe um – was muss ich in Bezug auf meinen Strom- oder Gasvertrag beachten? Im Falle einer An-, Ab- oder Ummeldung zur Energieversorgung bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren. Idealerweise sollten Sie uns mindestens sieben bis zehn Tage vor dem Termin des Einzugs, Auszugs oder der Wohnungsübergabe benachrichtigen. Künftig können nur noch zukünftige Termine berücksichtigt werden; rückwirkende Ummeldungen sind ausgeschlossen. Bitte denken Sie auch daran, alle Zählerstände abzulesen und uns mitzuteilen. Nutzen Sie für Ihre Mitteilung bitte das entsprechende Onlineformular: Anmeldeformular bei einem Einzug oder Umzug in unser Versorgungsgebiet Abmeldeformular bei einem Auszug oder Umzug aus unserem Versorgungsgebiet Welche Umlagen auf den Strompreis steigen ab dem 01. Januar 2025? Die Stromumlagen bilden zusammen mit zusätzlichen Abgaben und den Steuern einen festen Bestandteil des Strompreises. Zu den aktuellen Stromumlagen gehören: die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage. Ab dem 1. Januar 2025 steigen diese Umlagen wie folgt: KWKG-Umlage: um 0,7 % Offshore-Umlage: um 24,4 % § 19 StromNEV-Umlage: um 142,3 % Was ist die KWKG-Umlage? Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. Durch die Förderung dieser Technologie wird eine höhere Energieeffizienz angestrebt, da weniger Energie verloren geht. Die Kosten für diese Förderung werden als Umlage auf die Verbraucher verteilt, um Investitionen in KWK-Anlagen attraktiver zu machen. Was ist die Offshore-Umlage? Diese Umlage deckt die Kosten für den Netzanschluss von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee, die aufgrund ihrer Lage hohe Investitionskosten verursachen. Die Offshore-Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringen und wird auf die Verbraucher umgelegt. Was ist die ? 19 StromNEV-Umlage? Die §19 StromNEV-Umlage gleicht die Netzentgelte für Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch aus, um sie zu entlasten. Die Kosten dafür werden auf die Verbraucher umgelegt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu steigern bzw. zu erhalten. Welche Bestandteile des Erdgaspreises steigen ab dem 1. Januar 2025? Die Erdgaskosten enthalten ganz unterschiedliche Bestandteile. Neben dem normalen Energiepreis werden Ihnen zusätzlich verschiedene Abgaben, Steuern und Netznutzungsentgelte berechnet. Die Steuern und Abgaben sind gesetzlich vorgegeben und werden deutschlandweit erhoben. Die Netzentgelte werden vom Netzbetreiber festgelegt.  Ab dem 1. Januar 2025 steigen diese Preisbestandteile wie folgt: CO₂-Abgabe: um 22,7 % VHP-Entgelt: um 39,4 % Netzentgelte: um 36 % (Arbeitspreis) bzw. um 36,1 % (Grundpreis) Was ist die CO₂-Abgabe? Die CO₂-Abgabe ist eine Maßnahme zur Bepreisung von Kohlendioxidemissionen. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und den Klimaschutz voranzutreiben. Sie wird als fester Betrag pro ausgestoßener Tonne CO₂ erhoben und soll fossile Energieträger im Vergleich zu klimafreundlicheren Alternativen wirtschaftlich unattraktiver machen. In Deutschland gilt seit 2021 ein nationaler CO₂-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr. Dieser startete bei 25 Euro pro Tonne und wird stufenweise erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Preis 55 Euro pro Tonne. Was ist das VHP-Entgelt? Das VHP-Entgelt (Virtueller Handelspunkt-Entgelt) ist eine Gebühr, die in der Energiewirtschaft für die Nutzung des Virtuellen Handelspunkts (VHP) anfällt. Der VHP dient als zentraler Knotenpunkt, an dem Gashändler Erdgas handeln und übertragen können, ohne physische Übergabepunkte zu benötigen. Die Gebühr wird sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen für jede nominierte Übertragung von Gasmengen in Rechnung gestellt. Sie dient zur Deckung der Kosten, die durch den Betrieb des Virtuellen Handelspunkts entstehen. Die Höhe des VHP-Entgelts wird vom zuständigen Marktgebietsverantwortlichen festgelegt, jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Was sind Netzentgelte? Netzentgelte sind Gebühren, die Verbraucher zahlen, um das Strom- oder Gasnetz nutzen zu können. Sie decken die Kosten für den Betrieb, den Ausbau und die Instandhaltung der Netzinfrastruktur, die nötig ist, um Energie sicher von Erzeugern (z. B. Kraftwerken) zu den Verbrauchern (Haushalten und Unternehmen) zu transportieren. Diese Entgelte sind ein Bestandteil der Energiepreise und werden von den Netzbetreibern festgelegt, jedoch von den Behörden überwacht, um eine faire und transparente Preisgestaltung sicherzustellen. Was bedeutet die Ersatzversorgung? Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht eine sichere und effiziente Energieversorgung (Strom/Gas) zu transparenten Preisen für die Allgemeinheit vor. Die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH bieten daher eine Ersatzversorgung mit Strom/Erdgas an, wenn kein Vertrag besteht oder der eigentliche Lieferant nicht liefern kann. Die Preise sind im Preisblatt gemäß EnWG §38 festgelegt. Nach drei Monaten müssen Sie einen Strom- oder Gasliefervertrag abschließen, um weiterhin beliefert zu werden. Die Ersatzbelieferung ist vorübergehend und kann ohne Verpflichtung seitens der Stadtwerke Neu-Isenburg widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.swni.de/Ersatzversorgung-Ersatzbelieferung. Wie kann ich meinen Abschlag anpassen? Durch die zahlreichen Veränderungen am Energiemarkt im vergangenen Jahr, die stark schwankenden Preise und die Einführung der Energiepreisbremse wird von einer pauschalen Anpassung der Abschläge abgesehen. Wenn Sie Ihre Abschläge anpassen möchten, können Sie sich an uns wenden. Entweder telefonisch unter 06102 246 - 199 oder per E-Mail an mpvRlpGIjL+LkZqSmpiekZ6SkZqbkYq0. Auch in unserem Online-Kundenportal können Sie Ihren Abschlag anpassen. Wie wird mein monatlicher Abschlag bei der Anmeldung berechnet und wann ist er fällig? Der monatliche Abschlag wird anhand der Vorverbrauchswerte des Zählers berechnet. Die Zahlung des Abschlags wird immer zum Ende des Monats fällig und kann nicht verschoben werden.  Wie kann ich meine Rechnung / meinen monatlichen Abschlag bezahlen? Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechnung zu bezahlen. Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahren: Einfaches und bequemes Abbuchen durch die Stadtwerke Neu-Isenburg. Überweisung an: DE08 5065 2124 0034 0002 2 (Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kundenummer an) Bar im Kundenzentrum. Eine bargeldlose Bezahlung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung ist gewünscht. Wo finde ich meine Kundennummer / Zählernummer? Kundennummer: Auf der Vertragsbestätigung oder Ihrer letzten Rechnung. Zählernummer: Auf der zweiten Seite Ihrer Rechnung. Woher kommt das Neu-Isenburger Trinkwasser? Unser Wasser wird aus elf Tiefbrunnen mit einer Tiefe von 50 bis 120 Metern im Neu-Isenburger Wald gefördert. Aus diesem Rohwasser wird in einem vierstufigen Prozess ganz ohne chemische Zusätze das Trinkwasser PURaqua. Das aufbereitete Trinkwasser wird über ein insgesamt 113 km langes Trinkwassernetz in alle Haushalte in von Neu-Isenburg, Gravenbruch und Zeppelinheim gefördert. Kann ich das Neu-Isenburger Wasser aus dem Wasserhahn trinken? Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Durch konsequente Investitionen in moderne Infrastruktur, regelmäßige Wartungsmaßnahmen und strenge Qualitätskontrollen stellen wir die hohe Qualität unseres Trinkwassers PURaqua sicher. Ein konstanter PH-Wert und ein niedriger Härtegrad sowie ein Nitratgehalt weit unter dem gesetzlichen Schwellenwert stehen stellvertretend für die gute Wasserqualität. Sie können das Neu-Isenburger Wasser also bedenkenlos trinken. Wir liefern unserer reines Trinkwasser über unser 113 km lange Versorgungsnetz bis an Ihren Hausanschluss. Welchen Härtegrad hat das Neu-Isenburger Trinkwasser? Das Neu-Isenburger Trinkwassers ist kalkarm und besonders weich (ca. 7,90 Grad Deutscher Härte). Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Trinkwasseranalyse. Worauf muss ich bei Spül- oder Waschmaschinen achten, wenn es um den Wasser-Härtegrad geht? In der Regel gibt die jeweilige Betriebsanleitung Auskunft darüber, wie die Geräte in Abhängigkeit von der Wasserhärte einzustellen sind. Das Neu-Isenburger Trinkwasser ist besonders "weich". Die Einteilung "weich", "mittel" und "hart" findet sich auch in den Dosierungshinweisen auf den Waschmittelverpackungen. Gibt es eine Bleibelastung im Neu-Isenburger Trinkwasser? Das Neu-Isenburger Trinkwasser wird von uns ohne jegliche Bleibelastung bis an Ihren Hausanschluss geliefert. Sollten sich in Ihrem Haus allerdings noch Bleirohre befinden, so können diese unter Umständen eine Belastung Ihres Trinkwassers verursachen. Bleirohre finden Sie in aller Regel nur noch in unsanierten, mehr als 60 Jahre alten Altbauten. Zur Ihrer Sicherheit sollten Sie deshalb das Wasser immer etwas laufen lassen. Übrigens ist der Hauseigentümer ist für die Einhaltung der Grenzwerte in seinem Haus gemäß Trinkwasserverordnung verantwortlich. Was sind Legionellen und was haben sie mit dem Trinkwasser zu tun? Legionellen sind Bakterien, die bei einer zu niedrig eingestellten Wassertemperatur innerhalb der Hausinstallation entstehen können. Legionellen können bei immungeschwächten Menschen schwere Krankheiten auslösen. Bei 25-45 Grad Celsius vermehren sie sich besonders gut. Ab 55 Grad Celsius breiten sie sich zwar nicht mehr aus, aber erst ab mindestens 60 Grad Celsius sterben sie wirklich ab. Daher sollten Sie stets vorsichtig bei der Reduzierung der Wassertemperatur sein, auch wenn das Thema des Energiesparens und damit die Reduzierung der Nutzung von Warmwasser nahe liegt. Besondere Vorsicht ist außerdem bei Warmwasserspeichern geboten: Hier sollten die Temperaturen ebenfalls mindestens 60 Grad Celsius betragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich in der Hausinstallation Legionellen bilden. Unsere Zertifikate und Partner < > < Das RKW-Gütesiegel "Arbeitgeberattraktivität" bestätigt unser nachhaltiges Engagement für eine wertschätzende Unternehmenskultur, moderne Arbeitsbedingungen, zeitgemäße Führungsprinzipien sowie attraktive Entwicklungsperspektiven. Verliehen an die Stadtwerke Neu-Isenburg für unser Engagement im Rahmen des Umweltprogramms ÖKOPROFIT® der Stadt Frankfurt am Main und des Regionalverbands FrankfurtRheinMain. Stadtwerke und Energieversorger in ganz Deutschland haben sich in der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz zusammengeschlossen, um sich gemeinsam auf den Weg hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu machen. Das IHK-Signet „Top-Ausbildungsbetrieb 2022" steht für die herausragenden Leistungen unserer Auszubildenden im Jahr 2022 sowie für das Engagement, mit dem wir zum Erfolg unserer Azubis beitragen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Beratungsprogramm „Besser zur Arbeit" wurden wir mit dem IHK-Prädikat „Vorbildlich Mobil" für unser vorbildliches betriebliches Mobilitätsmanagement ausgezeichnet. Das EU-weite Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) würdigt unser Engangement und unseren Einsatz für die Förderung unserer betrieblichen Fahrradmobilität. Als ausgezeichnetes "leitungswasserfreundliches" Unternehmen engagieren wir uns für die Nutzung von Trinkwasser und verzichten auf Wasser aus Flaschen, um einen Beitrag gegen Verpackungsmüll und für den Umweltschutz zu leisten. > < > 24/7 Störungshotline Gas 06102 246-399 24/7 Störungshotline Strom/Wasser/Wärme 06102 246-299 Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Schleussnerstraße 6263263 Neu-Isenburg Tel.: +49 6102 246 0E-Mail: mpvRlpGIjL+QmZGWE-Mail: mpvRlpGIjL+LkZqSmpiekZ6SkZqbkYqU Produkte & Services Wärmeenergie Photovoltaik E-Mobilität Wasser Terminreservierung Online-Formulare Downloadcenter Netzanschluss Netzbetrieb Unternehmen Über uns Karriere Presse WaldSchwimmbad ÖPNV SW-Netzdienste Datenschutz Cookie-Einstellungen ?ndern Hinweisgeberschutz Impressum Vertrag kündigen Erklärung zur Barrierefreiheit Leichte Sprache © 2025 Stadtwerke Neu-Isenburg Linkedin Facebook Instagram Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Sie haben hier die Möglichkeit zu entscheiden, welche Cookies verwendet werden dürfen. Ihre Auswahl bleibt für 30 Tage gespeichert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Cookie-Einstellungen über die Datenschutzerklärung oder das Keks-Icon am rechten Bildschirmrand zu widerrufen. Notwendige Statistik Externe Medien Alle akzeptieren Auswahl speichern Alle ablehnen Notwendige Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies, um grundlegende Funktionen bereitzustellen und den sicheren Betrieb zu gew?hrleisten. Eine Deaktivierung dieser Cookies ist nicht m?glich. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). 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