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Der Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag Leichte Sprache Service-Portal für Unternehmen Suche Menü Schließen Startseite Für Bürgerinnen und Bürger Formulare für Bürgerinnen und Bürger Formulare für Bürgerinnen und Bürger Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern Erstmalig anmelden Befreiung oder Ermäßigung beantragen Wohnung abmelden Kontakt Mehr Formulare anzeigen Informationen für Bürgerinnen und Bürger Informationen für Bürgerinnen und Bürger Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht Informationen für Studierende Informationen zum Meldedatenabgleich Informationen zur Zahlung Infomaterialien Mehr Informationen anzeigen Für Unternehmen und Institutionen Formulare für Unternehmen und Institutionen Formulare für Unternehmen und Institutionen Betriebsstätte anmelden Daten ändern Anfrage zur Beitragspflicht beantworten Kontakt Mehr Formulare anzeigen Informationen für Unternehmen und Institutionen Informationen für Unternehmen und Institutionen Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht Wissenswertes zu Beschäftigten Wissenswertes zu Betriebsstätten Wissenswertes zu Kraftfahrzeugen Beitragsrechner Informationen zur Zahlung Infomaterialien Mehr Informationen anzeigen Für Einrichtungen des Gemeinwohls Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls Anfrage zur Beitragspflicht beantworten Kontakt Mehr Formulare anzeigen Informationen für Einrichtungen des Gemeinwohls Informationen für Einrichtungen des Gemeinwohls Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht Wissenswertes zu Betriebsstätten Beitragsrechner Informationen zur Zahlung Infomaterialien Mehr Informationen anzeigen Über uns Über den Rundfunkbeitrag Über den Rundfunkbeitrag Die Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio Der Beitragsservice Solidarmodell Presse und Aktuelles Presse und Aktuelles Presse Servicethemen Wichtige Hinweise 🔒Sicherheitswarnungen Leichte Sprache Service-Portal für Unternehmen Ihr Rundfunkbeitrag: Online-Service schnell und sicher Wie können wir Ihnen helfen? Für Bürgerinnen und Bürger Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 € erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Formulare für Ihre AnliegenNutzen Sie unsere Formulare, um Ihre Anliegen bei uns zu klären. Formulare (Online & PDF) Benötigen Sie weitere Informationen?Lesen Sie mehr über die Regelungen für Bürgerinnen und Bürger. Richtlinien & Informationen Für Unternehmen und Institutionen Unternehmen, Institutionen und Selbständige, die von Zuhause aus arbeiten, beteiligen sich gemeinschaftlich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Formulare für Ihre AnliegenNutzen Sie unsere Formulare, um Ihre Anliegen bei uns zu klären. Formulare (Online & PDF) Benötigen Sie weitere Informationen?Lesen Sie mehr über die Berechnungsgrundlagen und Regelungen für Unternehmen und Institutionen. Richtlinien & Informationen Für Einrichtungen des Gemeinwohls Kitas, Stiftungen, Altenheime und andere Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen zur Unterstützung des Gemeinwohls den Rundfunkbeitrag. Formulare für Ihre AnliegenNutzen Sie unsere Formulare, um Ihre Anliegen bei uns zu klären. Formulare (Online & PDF) Benötigen Sie weitere Informationen?Lesen Sie mehr über die Berechnungsgrundlagen und Regelungen für Einrichtungen des Gemeinwohls. Richtlinien & Informationen Der Rundfunkbeitrag Der öffentlich-rechtliche Rund­funk ist viel­seitig. Seine Bedeutung und seine Un­abhängig­keit hin­gegen ganz ein­deutig: Wir brauchen ihn! Hier finden Sie alle Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zum Rund­funk­beitrag: Was gehört zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rund­funks? - Die Gegen­leis­tungen für Ihren Rund­funk­beitrag. Senderfamilie Was gehört zu den Aufgaben des Beitrags­service und wie ist er aufgebaut? Alles Wissens­werte zum Beitrags­service. Der Beitragsservice Wieso muss ich über­haupt bezahlen? - Das Solidar­modell und die Finan­zie­rung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks. Solidarmodell Presse und Aktuelles Unter Presse finden Sie aktuelle Presse­mitteilungen, Fotos und Videos zum Rund­funk­beitrag. Presse Über Servicethemen gelangen Sie in unseren Newsroom, wo Sie unsere Servicebeiträge zu aktuellen Themen rund um den Rundfunkbeitrag erwarten. Servicethemen Unter Wichtige Hinweise be­fin­den sich wichtige und aktu­elle Informa­tionen, die in Zu­sammen­hang mit dem Rund­funk­beitrag oder dem Beitrags­service stehen. Wichtige Hinweise Eine Auf­listung rele­vanter Urteile, die im Zu­sammen­hang mit dem Rund­funk­beitrag ge­troffen wurden, bietet die Seite Gerichtliche Entscheidungen. Gerichtliche Entscheidungen Allgemein Kontakt Nutzungshinweise Zugangseröffnung Datenschutz Impressum Häufig gesucht Anmelden Abmelden Befreiung Antworten Beitragsnummer Bankverbindung Zahlung Freistellung Betriebsstätte Other Languages English Español Français 中文 العربية Русский Українська Der Beitragsservice Der Beitragsservice Jobs und Karriere Ausschreibungen Presse Servicethemen Wichtige Hinweise Service-Portal für Unternehmen Aktenzeichen Schließen Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift. Beitragsnummer Schließen Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details Beitreibung Schließen Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher. Beschäftigte in Unternehmen Schließen Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details Betriebsstätte von Einrichtungen Schließen Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details Betriebsstätte Unternehmen Schließen Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen Schließen Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden. Festsetzungsbescheid Schließen Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen Schließen Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden. Inhaber Schließen Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird. Kraftfahrzeuge in Unternehmen Schließen Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details Pfändungsfreigrenze Schließen Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber. Pfändungsschutzkonto Schließen Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht. Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen. QR-Code Schließen Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können. SEPA Schließen Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details Wohnung Schließen Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Zählweise A Schließen Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen. Zählweise B Schließen Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0gezählt und eingetragen. Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. Ablehnen Zustimmen
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