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EQS Integrity Line Links zur BarrierefreiheitZum Hauptinhalt springen Zur Fusszeile springen ☰ FAQ Postfach LoginFallnummer* Kennwort* Postfach Sprache: Deutsch FAQ Was ist ein Whistleblower? Ein Whistleblower ist jemand, der etwas gegen Missstände in einem Betrieb, einem Amt oder in einem sonstigen Vertrauensgremium (Vereinsvorstand, Stiftungsrat) unternehmen möchte. Viele Chefs und Verantwortliche werden leider nicht gerne auf Missstände in ihrem Betrieb oder ihrer Organisation hingewiesen. Whistleblower, die auffliegen oder sich outen, erfahren deshalb oft eine ungerechte Behandlung, werden als Nestbeschmutzer beschimpft oder sogar entlassen. Das Schweizer Recht schützt Whistleblower leider schlecht. Es drohen Verfahren wegen Verletzung eines Amts-, Berufs- oder Geschäftsgeheimnisses, wegen Verletzung der Treuepflicht oder wegen Ehrverletzung. Umso wichtiger ist es, sich selber zu schützen. Lassen Sie sich früh rechtlich beraten und treffen Sie angemessene Vorsichtsmassnahmen. Wie verhalte ich mich richtig? Die grösste Gefahr für den Whistleblower ist er selber. Verschwiegenheit ist das oberste Gebot, Anonymität der beste Schutz. Dokumentieren Sie mit Vorsicht Um Ihre Vorwürfe belegen zu können, sollten Sie wenn möglich Beweismittel sammeln und dokumentieren, was Sie wann unternommen haben. Wenn Sie uns einen Hinweis über Ihren Arbeitgeber machen, dann sollten Sie das auf keinen Fall von Ihrem Arbeitsplatz aus tun. Denn auch wenn die Nachricht verschlüsselt an den Beobachter geschickt wird, zeichnet der Server Ihres Arbeitgebers auf, dass sie die Webseite sichermelden.ch aufgerufen haben. Benutzen Sie Ihren Computer zu Hause, ein Gerät einer Vertrauensperson oder gehen Sie in ein Internet-Café. Halten Sie ihren Computer sauber Nach dem Hochladen der Meldung sollten Sie Ihren Browser-Cache und den Browser-Verlauf löschen (Einstellungen → Datenschutz/Sicherheit → Zwischengespeicherte Webinhalte → Cache löschen). Lassen Sie sich früh rechtlich beraten Das können Sie beim Beobachter-Beratungszentrum oder bei einem Anwalt tun. Letzterer wird allerdings etwas kosten. Das Beobachter-Beratungszentrum kann Ihnen Anwältinnen und Anwälte vermitteln, die Erfahrungen mit Whistleblowing haben. Anwälte können für Sie auch an Vorgesetzte gelangen oder die Medien informieren. Sie selbst profitieren dabei vom Schutz durch das Anwaltsgeheimnis. Suchen Sie Verbündete mit Bedacht Gemeinsam sind Sie stärker. Seien Sie bei der Suche nach Verbündeten aber sehr vorsichtig. Manche nutzen Insiderwissen über Whistleblower im Betrieb, um sich beim Chef beliebt zu machen. Klären Sie Ihre Motivation Meist haben Whistleblower gemischte Motive, doch sollten die allgemeinen Interessen für den Betrieb oder die Organisation die persönlichen Interessen überwiegen. Schätzen Sie private Konsequenzen ab Besprechen Sie mit Ihrer Familie und einer Vertrauensperson, ob die Belastungen, die auf Sie als Whistleblower zukommen können, tragbar sind. Legen Sie sich eine Rückzugsstrategie zurecht. Anonym bleiben oder mit dem Namen hinstehen? Der beste Schutz für Whistleblower ist die Anonymität. Wenn der Inhalt Ihrer Meldung aber ohnehin Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt, können Sie sich auch zu erkennen geben. Beachten sie das geltende Recht Als Arbeitnehmer haben Sie dem Arbeitgeber gegenüber eine Treuepflicht. Vielleicht müssen Sie gar Geschäftsgeheimnisse wahren oder haben ein Amts- oder Berufsgeheimnis zu beachten. Deshalb verlangen die Gerichte von Whistleblowern folgendes Vorgehen:Zuerst muss eine interne Meldung innerhalb des Betriebes oder Amtes erfolgen, etwa bei einer Whistleblower-Anlaufstelle oder einem sogenannten Compliance Officer. Prüfen Sie, ob diese Meldestelle Ihre Anonymität garantieren kann. Grössere Betriebe haben im Intranet Meldeplattformen eingerichtet, auf denen Sie Missstände anonym melden können.Lassen Sie sich Ihre Meldung schriftlich bestätigen.Reagiert der Arbeitgeber nicht innert angemessener Frist, darf eine zuständige Behörde informiert werden. Als zuständige Behörde hat das Bundesgericht zum Beispiel eine Staatsanwaltschaft oder einen Anwalt des Unternehmens anerkannt.Die Medien dürfen erst informiert werden, wenn die genannten Schritte erfolgt sind. Die interne Meldung oder die Meldung an eine zuständige Behörde darf nur weggelassen werden, wenn wichtige Interessen Dritter oder der Öffentlichkeit betroffen sind und ein Schaden nicht anders abgewendet werden kann. Wo erhalte ich Beratung? Unter der Nummer 058 510 73 80 hat der Beobachter eine Whistleblower-Beratung eingerichtet. Dort erklärt man Ihnen werktags von 9.00 bis 13.00 Uhr das korrekte Vorgehen. Die Beratung kann auch anonym erfolgen. Benützen Sie ein Telefon mit unterdrückter Rufnummer. Die Spezialistinnen und Spezialisten des Beobachter-Beratungszentrums können Ihnen am Telefon erklären, wo Sie Missstände melden können, wie Sie das rechtlich korrekt machen und welche Vorsichtsmassnahmen Sie ergreifen sollten. Das Beratungszentrum des Beobachters kann Ihnen auch Anwälte empfehlen, die mit Whistleblowing Erfahrung haben. Falls Sie sich nicht beraten lassen möchten, sondern dem Beobachter einen Missstand direkt melden wollen, steht Ihnen diese anonyme Meldeplattform sichermelden.ch zur Verfügung. Was bedeutet Quellenschutz? Der Beobachter bietet mit der Plattform sichermelden.ch die Möglichkeit einer personalisierten oder anonymen Meldung. Zudem können Sie mit der Redaktion verschlüsselt kommunizieren. Dabei kann die Identität des Hinweisgebers von niemandem erhoben werden. Der Beobachter schützt seine Informanten und Quellen auch vor Gericht. Möglich macht das das Zeugnisverweigerungsrecht, das Journalisten gemäss Strafgesetzbuch zusteht. Gegen Medienschaffende, die zu ihren Informanten schweigen, dürfen laut Artikel 28 «weder Strafen noch prozessuale Zwangsmassnahmen» verhängt werden. Diesen Quellenschutz gewährleisten wir auf jeden Fall – unabhängig davon, ob hinterlassene Informationen publizistisch ausgewertet werden oder nicht. Auch wenn Sie eine Meldung mit Angabe des Namens machen, gewährleistet der Beobachterden umfassenden Quellen- und Informantenschutz. Die uns überlassenen Informationen werden mit der grössten Sorgfalt behandelt und nicht weitergegeben. Nach Sichtung und allfälliger Auswertung werden sie gelöscht und keinesfalls archiviert. Auch verlassen keine Datenträger mit Belegen und Beweisen die Redaktion. So verhindern wir, dass Datenspuren auf den Speichermedien zu Informanten führen könnten. Wie funktioniert sichermelden.ch? sichermelden.ch ist ein System, das für anonyme und personalisierte Meldungen die grösstmögliche Sicherheit gewährleistet. sichermelden.ch ist so ausgestaltet, dass keinerlei Rückschlüsse möglich sind, wer diese Plattform benutzt hat. Auch wenn Sie uns anonym eine Nachricht senden, können wir mit Ihnen in Dialog treten. Wir kennen zwar Ihren Namen nicht, aber wir können Ihnen zurückschreiben. Auf sichermelden.ch haben Sie ein persönliches Postfach. Dort finden Sie Nachrichten von uns. Wenn Sie sich entscheiden, die Meldung dem Beobachter anonym zu hinterlassen, können auch wir den Hinweisgeber nicht ausfindig machen. Sogar im Fall einer – unwahrscheinlichen – gerichtlichen Untersuchung wäre es unmöglich, von den verschlüsselten Daten auf den Hinweisgeber zu schliessen. Wofür brauche ich das Postfach? Am Ende des Meldevorgangs erhalten Sie eine automatisch generierte Fallnummer, anschliessend müssen Sie ein Passwort wählen. Mit dieser Fallnummer und Ihrem Passwort können Sie sich später jederzeit in Ihr persönliches Postfach einloggen. Dieses Postfach ermöglicht es dem Beobachter, Ihnen zurückzuschreiben – unter Wahrung Ihrer Anonymität. Die Möglichkeit zu einem Dialog ist sehr wichtig, da wir vielleicht noch Fragen an Sie haben. Damit wir Ihnen zurückschreiben können, müssen auch wir die sichere Umgebung dieser Plattform nutzen. Es ist für uns nicht möglich, von unserem normalen E-Mail-Programm aus zu antworten. Technische Details zur Sicherheit sichermelden.ch kann nur über eine verschlüsselte Datenübertragung aufgerufen werden (siehe das s in https in der Adresszeile. Mehr zum HyperText Transfer Protocol Secure). Damit wird verunmöglicht, dass Dritte die Datenübertragung ausspionieren können. sichermelden.ch legt keine Logfiles an. So werden etwa die IP-Adressen der Computer, die auf sichermelden.ch zugreifen, laufend automatisch gelöscht. Damit kann sichermelden.ch absolut anonym benutzt werden. Ein zusätzlicher Anonymisierungsdienst ist nicht nötig. Wollen Sie grundsätzlich anonym im Internet surfen, sollten Sie den TOR-Browser benutzen. Die verschlüsselten Informationen werden von spezialisierten und in Datenschutz ausgebildeten Beobachter-Redaktoren über ein verschlüsseltes Bearbeitungssystem direkt gelesen und bearbeitet. Ihre Nachricht an den Beobachter und unsere Antwort verlässt diese verschlüsselte Umgebung nie. Wir können Sie nicht per E-Mail kontaktieren, sondern nur über die Nachrichten-Funktion auf sichermelden.ch. Die Schlüssel zur Entschlüsselung der Daten befinden sich ausschliesslich im Besitz des Beobachters bzw. der Ringier AG.SchließenWillkommen auf sichermelden.chHaben Sie besonders heikle Informationen? Sind sie unsicher, ob Sie mit der Weitergabe sich selber oder Dritte gefährden? Dann sind Sie hier am richtigen Ort. Sichermelden.ch ist eine geschützte Plattform, auf der Sie anonym Journalistinnen und Journalisten des Beobachters kontaktieren können. Haben sie andere Informationen, die nicht besonders geschützt werden müssen? Dann schreiben sie eine Mail an redaktion@beobachter.ch. Bevor Sie dem Beobachter einen Missstand melden (anonym oder mit Namen), sollten Sie sich über ein paar grundlegende Verhaltensregeln informieren, um allfällige Risiken möglichst klein zu halten. Bitte beachten Sie dazu die Verhaltenstipps für Whistleblower unter FAQ (ganz oben auf dieser Seite) Seit mehr als 90 Jahren deckt der Beobachter Missstände auf. Neben einer Redaktion von erfahrenen Journalistinnen und Journalisten stehen uns 30 Anwälte, Juristen und andere Fachleute des Beratungszentrums zur Verfügung. Dies erlaubt uns, Whistleblower zu schützen, Missstände vertieft abzuklären und auch gegen den Widerstand von mächtigen Akteuren öffentlich zu machen. Korruption und anderes Fehlverhalten in der öffentlichen Verwaltung und in Unternehmen sind oft nur schwer aufzudecken. Doch wer sich auf Kosten anderer bereichert, schadet einem Unternehmen oder der öffentlichen Hand. Und damit indirekt den Steuerzahlern. Deshalb sind sogenannte Whistleblower für die Gesellschaft und für die Wirtschaft wichtig. Nur mit ihrer Hilfe können Fehler erkannt und Missstände behoben werden. Über sichermelden.ch können Sie uns anonym solche Hinweise übermitteln. Nach spätestens 10 Arbeitstagen werden Sie eine Antwort und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen erhalten. Die Informationen senden wir Ihnen über Ihr sicheres Postfach.Meldung abgeben Postfach Sie befinden sich auf dem geschützten Hinweisgebersystem EQS Integrity Line. Dieses ist nicht Teil der Webseite oder des Intranets von Ihrem UNTERNEHMEN. Dies ist kein Notfall-Service. Bitte wenden Sie sich bei unmittelbarer Gefahr an die zuständigen Behörden! (z.B. die Polizei) Technischer Support Impressum Datenschutz Sitemap © EQS Group AG 2021
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