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Die Richtlinie Integrative Maßnahmen fördert Projekte, welche Integration sowie selbstbestimmte aktive Teilhabe verbessern.
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Patenschafts- und Mentoringprojekte für Integration unterstützen – Antragstellung bis 31. Oktober 2024 möglich Sie möchten Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zusammenbringen und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe beitragen? Machen Sie Ihr Engagement sichtbar und beantragen Sie eine Förderung für ein Patenschafts- und Mentoringprojekt! Gefördert werden Projekte, die aktiv Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte zusammenbringen und ihnen dabei helfen, ihre Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Durch regelmäßige, gemeinsame Begegnungen entstehen wertvolle Patenschaften, die Menschen befähigen, sich besser in das lokale gesellschaftliche Leben zu integrieren und gemeinsam vereinbarte Ziele zu erreichen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Netzwerk zu erweitern und einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu leisten. Reichen Sie Ihr Konzept bis spätestens zum 31. Oktober 2024 ein und tragen Sie aktiv zur Förderung der gesellschaftlichen Integration bei. Eine Bescheiderstellung ist noch im laufenden Kalenderjahr möglich.Bei Fragen wenden Sie sich gern an die SAB Antragstellung für Sprach-Lern-Räume 2025 möglich Sie engagieren sich für die sprachliche Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Freistaat Sachsen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und bewerben Sie sich jetzt um eine Förderung für die Einrichtung von Sprach-Lern-Räumen! Gefördert werden Projekte, die durch die Vermittlung kommunikativer Fähigkeiten spezifische Hemmnisse bei der Erstintegration abbauen. Vereine und gemeinnützige Organisationen können eine Förderung von bis zu 120.000 Euro pro Jahr erhalten, um wöchentliche Sprach-Lern-Räume mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten anzubieten. Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31. Oktober 2024 ein und tragen Sie aktiv zur Integration in Sachsen bei!Bei Fragen wenden Sie sich gern an die SAB Teilziel erreicht – Richtlinie Integrative Maßnahmen im Kabinett verlängert Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 6. August 2024 die Richtlinie Integrative Maßnahmen bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Bislang war die Richtlinie Integrative Maßnahmen bis zum 31.12.2024 befristet. Mit der Verlängerung wird sichergestellt, dass auch in 2025 und 2026 Projekte, die einen Beitrag zur kulturellen, sozialen und identifikatorischen Integration und zur Verbesserung der gleichberechtigten Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte leisten, gefördert werden können. Die Verbunden mit der Verlängerung der aktuellen Richtlinie ist der Auftrag die Richtlinie in 2025 umfassend zu novellieren. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich am 22. August 2024 im sächsischen Amtsblatt. © Sharon Pittaway Hauptinhalt Grußwort © SMS Liebe Leserinnen und Leser, auf der Homepage der Integrativen Maßnahmen möchte ich Sie herzlich begrüßen. Wir möchten Ihnen auf unserer Internetseite die Richtlinie »Integrative Maßnahmen« vorstellen und Einblicke in die aktuellen Entwicklungen und Geschehnisse geben. Durch Fördermittel der Richtlinie Integrative Maßnahmen werden unter anderem Projekte gefördert, welche die Integration sowie die selbstbestimmte aktive Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen fördern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Vorurteile abbauen helfen. An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei allen Mitmenschen, die tatkräftig Menschen mit Migrationshintergrund begleiten und unterstützen. Gern machen sich meine Mitarbeiter einen Eindruck von dieser wertvollen Arbeit und freuen sich auf Projektbesuche vor Ort, über die wir an dieser Stelle auch immer wieder gerne berichten werden. Ihre Petra Köpping Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Richtlinie Integrative Maßnahmen Mehr Informationen Projektbesuche Mehr Informationen Das Integrative Maßnahmen-Logo Das Logo der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen ist, wie das Logo (auch Leitmarke mit Absenderfahne genannt) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, auf allen projektbezogenen Veröffentlichungen abzubilden. Im Folgenden steht eine Darstellungseinheit der beiden Logos für Projektträger, welche Förderung über die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen erhalten, in verschiedenen Datei-Varianten zum Download bereit. Bitte beachten Sie auch das Hinweisblatt zur Logoverwendung. Hinweisblatt Logoverwendung Integrative Maßnahmen (*.pdf, 0,15 MB) Darstellungseinheit IM im jpg-Format, Auflösung 600 dpi (*.jpg, 1,09 MB) Darstellungseinheit IM im jpg-Format, Auflösung 300 dpi (*.jpg, 0,82 MB) Darstellungseinheit IM im eps-Format (*.eps, 2,66 MB) Service HerausgeberHerausgeber Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden Telefon: +49 351 564-0 E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de ServiceService Übersicht Impressum Kontakt Suche eSignatur Datenschutz Barrierefreiheit Transparenzgesetz Verwandte PortaleVerwandte Portale Integrationsakteure Publikationen Zuwanderungs- und Integrationskonzept Weltoffenes Sachsen Seite empfehlenSeite empfehlen Facebook X (vormals Twitter) E-Mail
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